Zugangsvoraussetzungen

Für den Bachelorstudiengang Gesundheits- und Krankenpflege werden Bewerber*innen zugelassen, die eine der folgenden Zugangsvoraussetzungen aufweisen:

    • Allgemeine Universitätsreife: Reifeprüfung, Berufsreife- od. Studienberechtigungsprüfung

      Maturazeugnis einer allgemein- oder berufsbildenden höheren Schule oder Berufsreifeprüfung (vier Prüfungen auf Maturaniveau: Deutsch, Mathematik, lebende Fremdsprache und Fachbereich)

      Neben inländischen Reifeprüfungszeugnissen gelten auch gleichwertige ausländische Zeugnisse, wobei ein Zeugnis dann gleichwertig ist, wenn es eine völkerrechtliche Vereinbarung gibt oder es nostrifiziert wurde. Trifft beides nicht zu, hat die Studiengangsleitung im Einzelfall zu entscheiden und gegebenenfalls Ergänzungsprüfungen vorzuschreiben.

      Studienberechtigungsprüfungen für folgende Studien werden als geeignet anerkannt:

      • Geistes- und kulturwissenschaftliche Studien
      • Naturwissenschaftliche Studien
      • Sozial- und wirtschaftswissenschaftliche Studien
      • Medizinische und Veterinärmedizinische Studien
      • Ingenieurwissenschaftliche Studien
      • Rechtswissenschaftliche Studien
      • Studien in allgemeinen pädagogischen Berufsfeldern, Lehramtsstudien
    • Einschlägige berufliche Qualifikation mit Zusatzprüfungen

      Als einschlägige berufliche Qualifikation ist die Absolvierung einer mindestens dreijährigen berufsbildenden mittleren Schule oder die Absolvierung einer Ausbildung im dualen System der folgenden Ausbildungseinrichtungen zu verstehen:

      • Diplom der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege
      • Diplom der psychiatrischen Gesundheits- und Krankenpflege
      • Diplom für Kinder- und Jugendlichenpflege
      • Pflegeassistent*innen
      • Pflegefachassistent*innen
      • Rettungssanitäter*innen
      • Notfallsanitäter*innen
      • Heil- und gewerbliche Masseur*innen
      • Fachschule für Sozialberufe
      • Fachsozialbetreuer*innen
      • Medizinische Assistenzberufe
      • Zahnärztliche Assistent*innen
      • Behindertenpädagog*innen

      Folgende Zusatzprüfungen müssen vor Studienbeginn positiv absolviert sein: Mathematik 1, Englisch 2

      Die FHWN bietet dazu den Vorbereitungslehrgang Bachelor an.

      Darüber hinaus können individuelle Berufslaufbahnen vorliegen, die nicht generell erfassbar sind, aber ebenfalls für eine Bewertung als einschlägige berufliche Qualifikation in Frage kommen können. In solchen Einzelfällen hat die Studiengangsleitung eine Entscheidung zu treffen.

 

Eine wesentliche Zugangsvoraussetzung für das Studium sind zudem folgende Sprachniveaus:

    • Deutsch C1 und Englisch B2

      Für Bewerber*innen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, gilt folgendes:

      • Reifeprüfung an einer deutschsprachigen Schule oder
      • Zertifikat Niveau C1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen oder
      • bei fehlendem Zertifikat Niveau C1 werden die Deutschkenntnisse im Rahmen des Bewerbungsverfahrens mittels Test überprüft

       

      In Bezug auf Englisch gilt für alle Bewerber*innen folgendes:

      • Englisch als Muttersprache oder
      • Englisch auf Maturaniveau (positive Englischnote aus der 12. bzw. 13. Schulstufe bzw. im Maturazeugnis bzw. als Teil der Berufsreifeprüfung oder als Teilprüfung einer Studienberechtigungsprüfung oder als Zusatzprüfung bei einschlägiger beruflicher Qualifikation) oder
      • Besuch einer englischsprachigen Schule oder
      • Zertifikat Niveau B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen oder
      • bei fehlendem Zertifikat Niveau B2 werden die Englischkenntnisse im Rahmen des Bewerbungsverfahrens überprüft

 


Nachweis – Fristen

Die Zeugnisse zum Nachweis der allgemeinen Universitätsreife ((Berufs-)Reifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung) sowie etwaige Sprachzertifikate müssen bis spätestens 31.10. des Aufnahmejahres vorliegen. Um zum Testverfahren zugelassen zu werden, muss die Bewerberin/der Bewerber nachweisen, dass sie/er sich bereits im Qualifikationsverfahren befindet und glaubhaft machen, dass ein rechtzeitiger Abschluss möglich ist.

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